mindestens 10 Jahre Brandmeister oder
mindestens 5 Jahre Brandmeister und Lehrgang Verbandsführer,
jeweils aber nur, sofern der für den Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Hauptbrandmeister ist oder
stellvertretender Feuerwehrkommandant einer Gemeinde mit bis zu 15.000 Einwohnern oder
Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit bis zu 15.000 Einwohnern oder
stellvertretenden Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit mehr als 15.000 Einwohnern